Gesamtarbeitsverträge schützen.
In der Schweiz handeln Arbeitgeber und Arbeitnehmende die Arbeitsbedingungen gemeinsam aus – in Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Sie regeln weit mehr als den Lohn: Ferien, Arbeitszeit, Weiterbildung, Krankentaggeld, Pensionskasse. Über eine Million Arbeitnehmende in der Schweiz arbeiten unter einem allgemeinverbindlichen GAV.
Das funktioniert seit über 100 Jahren und sichert den sozialen Frieden in der Schweiz – weil die Branchen ihre Regeln selbst aushandeln, statt sie vorgeschrieben zu bekommen. Voraussichtlich 2027 entscheidet die Schweiz, ob das so bleibt.
Was ist ein GAV?
Ein Gesamtarbeitsvertrag wird von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden einer Branche gemeinsam ausgehandelt. Er legt fest, was in einer Branche mindestens gilt: Löhne, Arbeitszeiten, Weiterbildung, Ferien und vieles mehr. Erklärt ihn der Bund für allgemeinverbindlich, gilt er für alle Betriebe dieser Branche.
Umfassender Schutz
Ein kantonaler Mindestlohn ist eine einzelne Stellschraube. Ein GAV ist ein Gesamtpaket: 13. Monatslohn, mehr Ferien, geregelte Arbeitszeit, Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit, Krankentaggeld, bezahlte Weiterbildung, Kündigungsschutz, Pensionskasse – in mehreren Branchen auch Frühpensionierung und vieles mehr. Gesamtarbeitsverträge regeln das ganze Arbeitsverhältnis.
Bewährte Sozialpartnerschaft
Arbeitgeber und Arbeitnehmende handeln in der Schweiz seit über 100 Jahren die Arbeitsbedingungen gemeinsam aus – nah an der Praxis, passend zur Branche. Das sichert den sozialen Frieden, führt zu fairen Löhnen, guten Arbeitsbedingungen und umfassendem Schutz.