Verhandeln ist sozial. Gemeinsam stärker.
Ein Gesamtarbeitsvertrag – kurz GAV – ist ein Vertrag, ausgehandelt zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften einer Branche. Er legt fest, was in dieser Branche mindestens gilt und das ist weit mehr als der Stundenlohn: 13. Monatslohn, mehr Ferien, geregelte Arbeitszeit, Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit, Krankentaggeld, bezahlte Weiterbildung, Kündigungsschutz, Pensionskasse – in mehreren Branchen auch Frühpensionierung und vieles mehr.
Die Löhne steigen mit der Ausbildung – in vielen Branchen auch mit der Erfahrung. Aus- und Weiterbildung lohnen sich. Paritätische Kommissionen aus Arbeitgebern und Arbeitnehmenden kontrollieren die Einhaltung. Verhandelt wird regelmässig neu – aus der Branche für die Branche.
So entsteht ein GAV
- Sozialpartner verhandeln. Die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften einer Branche setzen sich an einen Tisch.
- Branche vereinbart. Das Ergebnis ist ein Gesamtpaket: Mindestlöhne nach Ausbildung, Arbeitszeit, Ferien, Weiterbildung, Lohnersatz bei Krankheit und vieles mehr.
- Bund erklärt allgemeinverbindlich. Auf Antrag der Sozialpartner prüft der Bundesrat den Vertrag und erklärt ihn für allgemeinverbindlich (ave GAV).
- Gilt für alle. Ab jetzt gilt der GAV für alle Betriebe der Branche – auch für jene, die keinem Verband angehören, für ausländische Firmen, die in der Schweiz arbeiten, und für Personalverleiher.
Allgemeinverbindlich – was heisst das?
Ein normaler GAV gilt nur für die Mitglieder der Verbände, die ihn unterschrieben haben. Erklärt ihn der Bundesrat für allgemeinverbindlich, gilt er für die ganze Branche. Damit gelten für alle die gleichen Mindestregeln: gleich lange Spiesse für alle Betriebe, umfassender Schutz für alle Mitarbeitenden.
Wer kontrolliert?
Jeder allgemeinverbindliche GAV hat eine paritätische Kommission: Arbeitgeber und Arbeitnehmende kontrollieren gemeinsam, ob die Regeln eingehalten werden. Sie prüfen Betriebe, klären Streitfälle und büssen Verstösse. Finanziert wird das von der Branche selbst – nicht von den Steuerzahlenden. So braucht es keine zusätzliche staatliche Bürokratie.
Fragen und Antworten
Gilt ein GAV auch für mich, wenn mein Betrieb keinem Verband angehört?
Ja, wenn der GAV allgemeinverbindlich erklärt ist. Dann gilt er für alle Betriebe der Branche – unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.
Wie finde ich heraus, ob für mich ein GAV gilt?
Das SECO führt die Liste aller allgemeinverbindlich erklärten GAV. Die Vertragstexte findest du bei den Verbänden und paritätischen Kommissionen deiner Branche. Im Zweifel gibt dein Arbeitgeber oder die paritätische Kommission Auskunft.
Wer verhandelt den GAV?
Die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften der Branche – die Sozialpartner. Der Staat verhandelt nicht mit. Der Bundesrat prüft den fertigen Vertrag und erklärt ihn auf Antrag der Sozialpartner für allgemeinverbindlich.
Wie oft wird ein GAV angepasst?
Regelmässig. Viele Branchen verhandeln die Mindestlöhne jährlich neu; der Vertrag selbst wird periodisch erneuert. So bleibt er nah an der wirtschaftlichen Lage der Branche.
Was ist der Unterschied zu einem kantonalen Mindestlohn?
Ein kantonaler Mindestlohn ist eine einzelne Stellschraube – gesetzlich festgelegt, für alle Branchen gleich. Ein GAV ist ein Gesamtpaket: verhandelt, nach Ausbildung abgestuft und mit vielen weiteren Leistungen.