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Bewährte Sozialpartnerschaft

Gesamtarbeitsverträge schützen.

Erfolgsmodell Schweiz

Seit über 100 Jahren handeln Arbeitgeber und Arbeitnehmende in der Schweiz die Arbeitsbedingungen gemeinsam aus. Nicht der Staat, sondern die Sozialpartner kennen ihre Branche – und finden Lösungen für faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und umfassenden Schutz. Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge sind das Herzstück dieses Modells.

Was die Sozialpartnerschaft leistet

Die Sozialpartner verhandeln, vereinbaren, kontrollieren und passen an – regelmässig, auf Augenhöhe und finanziert von der Branche, nicht vom Staat.

Sozialer Frieden. Zusammenarbeit statt Konfrontation: Streiks wie in Frankreich, Deutschland oder Italien kennt die Schweiz nicht. Konflikte werden am Verhandlungstisch gelöst, bevor sie eskalieren.

Nah an der Praxis. Die Branchenvertreter kennen ihre Branche. Sie legen Lohn- und Arbeitsbedingungen mit diesem Wissen fest – branchenspezifisch, differenziert und wirtschaftlich tragfähig.

Dynamisch statt starr. Verhandelte Löhne werden regelmässig angepasst – mit Blick auf Teuerung und Lage der Branche. Gerät eine Branche unter Druck, finden die Sozialpartner gemeinsam Lösungen, ohne den politischen Prozess durchlaufen zu müssen.

Schutz vor Lohndumping. Allgemeinverbindliche GAV gelten für alle Betriebe der Branche – auch für ausländische Firmen, die in der Schweiz arbeiten, und für Personalverleiher. Kantonale Mindestlöhne gelten grundsätzlich nicht für entsandte Beschäftigte aus anderen Kantonen und dem Ausland – die Mindestlöhne der GAV schon.

Gleich lange Spiesse. Einheitliche Regeln in einem nationalen GAV sichern gleiche Rahmenbedingungen für Betriebe und Arbeitnehmende in der ganzen Schweiz – statt eines Flickenteppichs unterschiedlicher Vorschriften.

Die Schweiz im Vergleich

Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eine hohe Arbeitsmarktbeteiligung, sehr tiefe Arbeitslosenzahlen und eine ausgewogene Lohnverteilung. Die Löhne sind wirksam geschützt – durch die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, durch Normalarbeitsverträge des Bundes und vor allem durch die allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge. 46 Bundes-GAV und 38 kantonale GAV sind heute in Kraft; allein die Bundes-GAV gelten für rund 1,12 Millionen Arbeitnehmende.

Und die kantonalen Mindestlöhne?

Fünf Kantone kennen heute einen gesetzlichen Mindestlohn: Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt. Zürich, Winterthur und Luzern haben kommunale Mindestlöhne beschlossen. Wo kein allgemeinverbindlicher GAV besteht, gilt der kantonale oder kommunale Mindestlohn – daran ändert sich nichts. Offen ist heute nur, was gilt, wenn beides zusammentrifft: ein verhandelter Branchen-Mindestlohn und ein kantonaler oder kommunaler Mindestlohn. Genau das klärt die Vorlage.

Fragen und Antworten

Was heisst «paritätisch»?

Zu gleichen Teilen. In einer paritätischen Kommission sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden. Sie entscheiden gemeinsam.

Wer sind die Sozialpartner?

Die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften einer Branche. Sie verhandeln die Gesamtarbeitsverträge und setzen sie gemeinsam um.

Was passiert, wenn sich die Sozialpartner nicht einigen?

Dann gibt es keinen neuen Vertrag – und beide Seiten verlieren: die Arbeitnehmenden die Leistungen des GAV, die Betriebe die verbindlichen Regeln für die ganze Branche. Genau dieser Druck sorgt dafür, dass Kompromisse gefunden werden.

Warum «seit über 100 Jahren»?

Die ersten Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz stammen aus dem frühen 20. Jahrhundert. Mit dem Friedensabkommen in der Maschinen- und Metallindustrie von 1937 wurde die Sozialpartnerschaft zum Schweizer Modell: Konflikte werden verhandelt, nicht ausgetragen.